Aufgrund der überwiegenden Vorteile hat sich die Eigentümerschaft für eine Bestandssanierung mit Aufstockung entschieden.
Annahme der neuen Überbauungsordnung (UeO) durch die Gemeindeversammlung notwendig
Ermöglicht die Erstellung von zusätzlich 36 Wohnungen, die Vergrösserung der Balkone und die Sanierung der Bestandswohnungen
Komplette Neugestaltung der Umgebung
Leicht längere Bauzeit
Hindernisfreiheit wird strukturell durch die Neugestaltung der Umgebung verbessert
Die Mieter können aufgrund der Eingriffstiefe während der Bauzeit vermutlich nicht in ihren bisherigen Wohnungen bleiben. Dank der Etappierungen können den Mietern in der Überbauung auch Übergangswohnungen angeboten werden
Die Aufstockungsvariante ist aus Sicht der Eigentümerschaft attraktiver
Sanierung des Bestands im Rahmen der gültigen baurechtlichen Grundordnung möglich. Kein Beschluss durch die Gemeindeversammlung nötig
Es entsteht kein zusätzlicher Wohnraum. Die bestehenden Wohnungen können saniert werden
Reduktion des Teilprojekts «Umgebung»
Bauzeit leicht verkürzt
Hindernisfreiheit kann im Rahmen des Möglichen verbessert werden
Die Mieter können während der Bauzeit aufgrund der Eingriffstiefe vermutlich kaum in den Wohnungen verbleiben. Angebot von Übergangswohnungen geplant
Eine blosse Bestandssanierung ist aus Sicht der Eigentümerschaft weniger interessant. Mögliche Überprüfung der Liegenschaftsstrategie