In einer Potenzialstudie im Rahmen der Immobilienentwicklung wurden 2017 drei Sanierungs- und Erweiterungsvarianten untersucht.
Variante 1
Aufstockung Zeilen
Aufstockung Türme
GF 24 000 m2
Wohnungen 244
Variante 2
Aufstockung Zeilen
Ersatzneubau Türme
GF 35 000 m2
Wohnungen 336
Variante 3
Ersatzneubau
komplett
GF 40 000 m2
Wohnungen 348
Aufgrund des Wunsches nach einer massvollen Entwicklung nach innen wurde unter Berücksichtigung des Ortes die Variante 1 gewählt. Der Eigentümer hat im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung entschieden, auf die Aufstockung der Gebäude 49 + 51 zu verzichten. Aus diesem Grund wird die Überbauung neu gesamthaft 236 Wohnungen umfassen, was 36 zusätzlichen Wohneinheiten entspricht.
Diese Variante erfordert eine Abänderung der bestehenden Überbauungsordnung (Ueo).
Die Eigentümerschaft hat sich für eine moderate Lösung entschieden. Neben der verbesserten sozialen Entwicklung des Ortes, ökologischen Überlegungen sowie einer gesteigerten Energieeffizienz erfüllt die Aufstockung auch übergeordnete Anliegen:
Die effiziente Nutzung von bebauten Gebieten ist eine gesellschaftliche Forderung. Mit der Aufstockung wird verhindert, dass zusätzliches Kulturland überbaut werden muss.
Die Stimmbevölkerung der Gemeinde Bolligen hat dem neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz im Jahr 2013 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 73% zugestimmt.
Der Kanton Bern legt mit dem neuen Raumplanungsgesetz den Fokus auf eine Entwicklung nach innen. Das bedeutet, dass Wohnraum an Orten entstehen soll, die bereits bebaut und gut erschlossen sind.
Die Aufstockung entspricht den Zielen der räumlichen Entwicklungsstrategie der Gemeinde Bolligen.
Die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) hat die geplante Aufwertung der Siedlung Lindenmatt West begrüsst und die ortsspezifische Verträglichkeit der Aufstockung positiv beurteilt.